Schließung und Fahrberechtigung beim R129
Text: Konrad Engelhardt (CR36/Seite 51) Abbildung: R129 Kaufberatung
Übersicht

In der Kaufberatung ist eine Übersicht mit den im R129 verwendeten Fahrzeugschlüsseln und den zugehörigen Fahrberechtigungssystemen abgebildet. Dahinter verbergen sich weit mehr Eigenschaften als nur die unterschiedlichen Schlüsseltypen. Das soll hier etwas näher erläutert werden. Wie schon der Name sagt, soll ein Fahrberechtigungssystem den Diebstahl des Fahrzeugs verhindern oder zumindest erschweren. Viele Jahre gab es bei allen Automobilmarken nur einen mechanischen Schlüssel, mit dem man über das Zündschloss die Lenkradsperre entriegelte und dann die Spannungsversorgung der Motorelektrik einschaltete. Beide Maßnahmen ließen sich mit einfachen Mitteln überwinden.
Bedingt durch die Zunahme der Diebstähle speziell hochwertiger Fahrzeuge wurden im Laufe der Zeit immer wirksamere Gegenmaßnahmen entwickelt. Diese Entwicklung spiegelt sich beim R129 in den Systemen FBS 1 bis FBS 2b wider.
Anfänglich war das Entriegeln des Fahrzeugs mit dem Schlüssel, später mit der Fernbedienung, Voraussetzung für das Starten des Motors. War die Batterie der Fernbedienung leer, konnte das Fahrzeug zwar mechanisch entriegelt, aber nicht gestartet werden. Mit Einsatz eines Transponders in Fernbedienung und Reserveschlüssel ab 1996 war das Starten unabhängig von der Entriegelung und damit auch bei leerer Schlüsselbatterie möglich.
FBS 1 (Serienbeginn)
Hier wird beim Entriegeln des Fahrzeugs mit dem mechanischen Schlüssel über einen Kontakt im Türschloss ein Relais freigeschaltet, das beim Anlassen die Verbindung zum Anlasser herstellt. Wurde das Fahrzeug nicht über das Türschloss entriegelt, ist ein Anlassen nicht möglich. Es leuchtet ein, dass dieses System mit relativ einfachen Mitteln umgangen werden kann. Zusätzlich können die Seitenscheiben beim Verriegeln geschlossen werden (Komfortschließen).
FBS 1a (SA Code 880 ab Serienbeginn)
Da kommt zum ersten Mal ein per Infrarotsignal gesendeter Schließcode zum Einsatz, der sich bei jeder Betätigung ändert. Dieser Code wird vom IFZ-Steuergerät empfangen, entschlüsselt, und wie bei FBS1 wird dann das Relais zur Freigabe des Anlassers freigeschaltet. Wurde das Fahrzeug nicht mit der Fernbedienung entriegelt, ist kein Anlassen möglich. Umgekehrt muss das Fahrzeug per IR verschlossen werden, um die Wegfahrsperre zu aktivieren. Bei USA- und Japan-Fahrzeugen funktioniert das auch mit dem mechanischen Schlüssel, da in diesen Fahrzeugen die Kontakte im Türschloss weiterhin vorhanden sind.
FBS 2 (ab 12/94)
Das Starten des Motors wird nicht mehr über ein einfaches Relais, sondern über eine per Code ausgelöste Freigabe der Motorelektronik ermöglicht. Das Starten ist nur möglich, wenn das Fahrzeug per Infrarotsignal entriegelt wurde. Fahrzeugschlüssel, IFZ-Steuergerät und Motorelektronik sind aufeinander abgestimmt.
FBS 2a (ab 6/96)
Das Starten des Motors wird nun über einen im Schlüssel integrierten Transponder freigegeben und ist damit unabhängig vom Entriegeln des Fahrzeugs mit der Fernbedienung. Der Transponder wird induktiv über das Zündschloss mit Energie versorgt. Somit kann das Fahrzeug auch bei leerer Schlüsselbatterie gestartet werden. Beim Entriegeln blinken jetzt alle Richtungsblinker einmal, beim Verriegeln dreimal.
FBS 2b (ab 6/97)
Zusätzlich zur Infrarotstrecke ist die Fernbedienung der Schließanlage jetzt auch über Funk möglich. Neue Funktionen:
• Der Kofferraum kann per Fernbedienung entriegelt werden.
• Die Seitenscheiben können per Fernbedienung auch geöffnet werden (Sommeröffnen).
• Selektives Entriegeln (nur Fahrertür und Tankklappe) ist möglich.
• Während der Fahrt können Türen und Heckdeckel bei Erreichen von 15 km/h automatisch verriegelt werden.
• Werden nach Entriegeln des Fahrzeugs mit der Fernbedienung weder Türen noch Heckdeckel geöffnet, verriegelt das Fahrzeug nach 40 Sekunden wieder.